#kolpingurlaub
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Sind Sie steuerlich beim Deutschen Finanzamt veranlagt?
Ja
Nein
Haben Sie das 75. Lebensjahr vollendet?
Ja
Nein
Haben Sie eine ärztliche Bestätigung für eine Erholungsbedürftigkeit?
Ja
Nein
Sind Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (50% oder mehr)?
Ja
Nein
Personen, die eine individuelle Einkommensgrenze nicht übersteigen,
können auch den gemeinnützigen Preis in Anspruch nehmen.
Ermittlung der individuellen Einkommensgrenze
Ihre aktuelle Lebenssituation
Bitte wählen
Alleinerziehend / Alleinstehend
Ehepaar / Lebenspartnerschaft
Anzahl volljähriger Kinder im Haushalt (ab 18 Jahre)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Anzahl Kinder im Haushalt (14 bis 17 Jahre)
0
1
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3
4
5
6
7
8
9
Anzahl Kinder im Haushalt (6 bis 13 Jahre)
0
1
2
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8
9
Anzahl Kinder unter 6 Jahre im Haushalt
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Ihre Jahreseinkommensgrenze liegt bei
0,00 €
Berechnung des Familieneinkommens
Was zählt alles zum Familieneinkommen?
Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz
das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerbescheid
falls kein Steuerbescheid vorliegt: Bruttoeinkommen (Jahresbruttogehalt u.a.) abzüglich Werbungskosten gemäß Einzelnachweis, mindestens jedoch 1.000,00 Euro pro Jahr
Sonstige Bezüge, z.B.
Kindergeld
Wohngeld
Unterhaltsansprüche
Nicht
: Leistungen der Sozialhilfe
Berechnung nach
Gesamtbetrag der Einkünfte des letzten Jahres laut Steuerbescheid
Jahresbruttogehalt (falls Steuerbescheid des letzten Jahres nicht vorliegt)
Gesamtbetrag der Einkünfte des letzten Jahres laut Steuerbescheid
€
Sonstige Bezüge wie Kindergeld
+
€
Jahresbruttogehalt
€
Werbungskosten
Pauschal (1000€)
gemäß Einzelnachweis
-
Sonstige Bezüge wie Kindergeld
+
€
Ihr Jahres-Familieneinkommen liegt bei
0,00 €
Ihre Einkommensgrenze liegt bei
0,00 €
Ihre Familien-Einkommen liegt bei
0,00 €
Für Sie gelten die gemeinnützigen Preise!
Die gemeinnützigen Preise gelten für Sie leider nicht!