Onlinerechner

Füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder vollständig und wahrheitsgemäß aus:
Sind Sie steuerlich beim Deutschen Finanzamt veranlagt?
Haben Sie das 75. Lebensjahr vollendet?
Haben Sie eine ärztliche Bestätigung für eine Erholungsbedürftigkeit?
Sind Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (50% oder mehr)?
Personen, die eine individuelle Einkommensgrenze nicht übersteigen,
können auch den gemeinnützigen Preis in Anspruch nehmen.


Ermittlung der individuellen Einkommensgrenze

Ihre aktuelle Lebenssituation
Anzahl volljähriger Kinder im Haushalt (ab 18 Jahre)
Anzahl Kinder im Haushalt (14 bis 17 Jahre)
Anzahl Kinder im Haushalt (6 bis 13 Jahre)
Anzahl Kinder unter 6 Jahre im Haushalt
Ihre Jahreseinkommensgrenze liegt bei
0,00 €

Berechnung des Familieneinkommens

Was zählt alles zum Familieneinkommen?
  • Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz
    • das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerbescheid
    • falls kein Steuerbescheid vorliegt: Bruttoeinkommen (Jahresbruttogehalt u.a.) abzüglich Werbungskosten gemäß Einzelnachweis, mindestens jedoch 1.000,00 Euro pro Jahr
  • Sonstige Bezüge, z.B.
    • Kindergeld
    • Wohngeld
    • Unterhaltsansprüche
    • Nicht: Leistungen der Sozialhilfe
Berechnung nach

Gesamtbetrag der Einkünfte des letzten Jahres laut Steuerbescheid
Sonstige Bezüge wie Kindergeld
Jahresbruttogehalt
Werbungskosten

Sonstige Bezüge wie Kindergeld
Ihr Jahres-Familieneinkommen liegt bei
0,00 €
Ihre Einkommensgrenze liegt bei
0,00 €

Ihre Familien-Einkommen liegt bei
0,00 €
Für Sie gelten die gemeinnützigen Preise!
Die gemeinnützigen Preise gelten für Sie leider nicht!