Gemeinnützige Familienferienstätten, die Ferien für Familien anbieten, sind nach ihrer räumlichen, personellen und organisatorischen Ausgestaltung systematisch auf die Arbeit für und mit Familien mit Kindern ausgerichtet. Kolping Familienferienstätten werden betrieben von gemeinnützigen Trägern, die auf der Basis der christlichen Werteorientierung Inhalte, Methoden und Formen ihrer Angebote gestalten. Mit ihren urlaubsbegleitenden Angeboten entlastet und unterstützt die gemeinnützige Familienerholung Familien, Eigeninitiative zu entwickeln, eigene Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten. Damit leistet sie einen besonderen Beitrag zur Förderung von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Grundgesetz. Der gemeinnützige (niedrigere) Preis ist für Sie relevant, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (Einkommensnachweis)
- Erholungsbedürftigkeit (ärztliches Attest)
- Hilfs- und/oder Pflegebedürftigkeit (entspr. Nachweis)